Klassen

Thomas Bankes: New System of Universal Geography, London, ca. 1788Meyers Konversations-Lexikon, 1875

Man unterscheidet vier Volksklassen: Gelehrte, Ackerbauer, Handwerker und Kaufleute. Wissen, nicht Geburt oder Reichtum, werden in China geachtet; man kennt nur eine Art persönlichen Adels, und desselben wird man mit Berufung zu einem Amt teilhaftig. Nicht die Prinzen, sondern die mit öffentlichen Ämtern bekleideten Gelehrten bilden die Aristokratie; kaiserliche Prinzen ohne ein Amt sind Nullen, um die sich niemand kümmert. Würden und Titel sind nicht erblich; ein Gesetz bestimmt: wenn jemand einen andern zu einer erblichen Würde vorschlägt, so werden beide, sowohl der Vorschlagende als der Vorgeschlagene, mit dem Tode bestraft.

Der Gelehrtenstand, der geachtetste unter allen Ständen, ergänzt sich aus allein Schichten der Bevölkerung, aus Armen und Reichen; die niederen Grade sind mit zeitlichen Gütern nicht reichlich bedacht und neigen in ihrem Leben, wie in ihren Bestrebungen mehr zur Einfachheit hin. Nur Gelehrte und die aus ihnen hervorgegangenen Regierungsbeamten gelten als höhere Klassen. Der Reichtum findet jedoch auch in China Anerkennung, reiche Leute sind insbesondere in Hunan zahlreich; aus ihren Angehörigen stammt eine große Zahl von Mandarinen, da alle Klassen in China dem Geld nachstreben und sich viele Gelegenheiten finden, die fehlenden Vorbedingungen zum Regierungsamt durch Geschenke usw. statt durch Wissen sich zu verschaffen.

Sklaverei war in China stets unbekannt, nur der zum Staatsdienst verurteilte Verbrecher wurde dauernd seiner persönlichen Freiheit beraubt. Im 3. Jahrh. n. Chr. wurde den Armen erlaubt, ihre Kinder zu verkaufen; hierauf entstand die Privatsklaverei. Diese Kaufsklaven werden meist wie Kinder behandelt und sind gegen Misshandlung durch Ge= setze geschützt. Die weiblichen Haussklaven gehen mit der Verheiratung in die Gewalt des Mannes über und werden frei, wenn dieser frei ist. Männlichen Haussklaven hat der Herr auf Verlangen eine Frau zu besorgen; Kinder und Enkel solcher Sklavenfamilien sind unfrei, spätere Generationen werden frei;

Beschränkungen im Genuss des vollen Bürgerrechts erleiden die Schauspieler und Prostituierten, die Scharfrichter, Gefängniswärter und unter den Dienern der Großen diejenigen, welche ihren Herren auf der Straße vorausgehen, um ihnen die gebührende Achtung zu verschaffen, Ihre und ihrer Kinder Ehre gilt bis in die dritte Generation als gemindert, und zwar bei Schauspielern und Prostituierten, weil sie schamlosen Herzens seien, bei den übrigen, weil sie ein hartes Herz zeigen.