Meyers
Konversations-Lexikon, 1875
Die Europäer sind unter die Jurisdiktion der Chinesen gesellt. Mit der
Kriminalgesetzgebung, befasste sich die Regierung schon sehr früh, eine
Zivilgesetzgebung fehlte dagegen in alter und neuer Zeit; Zivilklage von
Europäern gegen Chinesen ist daher stets erfolglos., Erst seit 1870
beschäftigt sich die Regierung mit Einführung eines bessern Gerichtsverfahrens
und Abfassung eines Handelsgesetzbuchs. Eine Abhilfe wäre dringend notwendig,
da der Europäer auf Kredit verkaufen und seinen Zwischenhändlern Vorschüsse
machen muss und bei der unreellen Gesinnung der Chinesen gegen Fremde Verluste
sehr häufig sind. ![]()